Geht es noch weiter für Sportschützen?
Ja, über das Schießen mit Druckluftwaffen hinaus kann beim SVW mit Klein- und Großkaliberwaffen geschossen werden. Dabei handelt es sich um erlaubnispflichtige Schusswaffen, die auf 25m (Pistole und Revolver) und 50m (Gewehr) Entfernung geschossen werden.
Das ist für Dich allerdings erst möglich, wenn Du über den Weg der Druckluftwaffen Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen und der Sicherheit auf dem Schießstand erworben hast und sicher damit umgehen kannst.
Auch hier wird Dich ein erfahrener Schütze, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, anleiten und als Standaufsicht anwesend sein. Auch hier kannst Du Vereinswaffen benutzen.
Wenn Du später selbst eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben möchtest, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die persönliche Eignung, Ausbildung, Umgang und Aufbewahrung der Schusswaffe. Diese sind im Wesentlichen im Waffengesetz (WaffG) und in der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) festgelegt und werden von allen unseren Mitgliedern, die erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen, erfüllt.

